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Esther Dilcher

SPD · Freitag, 31. Januar 2025

Wörter
670
Beifall
0
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0
Wahlperiode
20

Ich freue mich, heute über ein Thema zu reden, das von großer Bedeutung für das Betreuungsrecht und die Rechtsanwaltsvergütung und die Praxis ist.

Die Betreuung von Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Unterstützung benötigen, ist eine verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgabe. Rechtsanwälte, die als Berufsbetreuer tätig sind, übernehmen nicht nur eine rechtliche Vertretung, sondern auch eine umfassende Verantwortung für das Wohl ihrer Betreuten. Wir müssen wie überall in unserer Gesellschaft unseren großen Respekt all den Angehörigen zollen, die eine Betreuung ehrenamtlich ausüben und daher unser Betreuungssystem erheblich entlasten.

Ich selbst bin Rechtsanwältin und mit diesem Thema bisher nur befasst gewesen wegen des Wunsches von Betreuten, einen Betreuerwechsel bei Gericht zu begleiten. Es ist mir dabei deutlich geworden, dass diese Menschen oft viel mehr von ihren rechtlichen Betreuern erwarten, als diese im Rahmen ihrer Bestellung durch das Gericht zu leisten verpflichtet sind.

Waren es 1995 noch etwa 625 000 Menschen, die unter Betreuung gestellt wurden, sind die Zahlen fast um das Doppelte gestiegen. Dem stehen etwa 18 000 Betreuer und Betreuerinnen gegenüber.

Wir sehen, was Sie leisten! Ich danke Ihnen aufrichtig für Ihre großartige Arbeit. Ohne Sie würde unser Rechtsstaat nicht funktionieren. Sie sind es, die die Menschen bei ihrem Zugang zum Recht unterstützen. Sie sind unverzichtbar!

Sie müssen auch fair und angemessen vergütet werden im Interesse der Betroffenen, der Betreuer und unseres Rechtssystems. Kosten für angestelltes Personal, Mieten, Nebenkosten sind auch bei den Betreuern und Rechtsanwälten gestiegen und haben zu einer massiv angespannten wirtschaftlichen Lage geführt. Eine qualitativ hochwertige rechtliche Betreuung und anwaltliche Vertretung und Beratung ist daher nur möglich, wenn diese wertvolle Aufgabe auch wirtschaftlich tragfähig bleibt.

Darum freue ich mich, dass wir es geschafft haben, noch vor dem Ende der Legislaturperiode einen Kompromiss zur Stabilisierung des Betreuungswesens und der Rechtspflege mit den Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und der FDP zu finden.

Gerade im Betreuungswesen war ein weiteres Zuwarten keine Option. Aufgrund der stark gestiegenen Ausgaben sind zuletzt immer mehr Betreuungsvereine und Betreuer in eine finanzielle Schieflage geraten. Einige haben ihre Tätigkeit bereits eingestellt.

Ende 2025 läuft der Inflationsausgleich ersatzlos aus. Ihr Entschließungsantrag, liebe Union, enthält zwar gute Ansätze – aber von der Aufforderung, bis Mitte 2026 ein tragfähiges Konzept zur auskömmlichen Finanzierung vorzulegen, können sich die Betreuer auch nichts kaufen. Wir müssen also jetzt handeln. Und wir müssen jetzt die Vergütung anpassen. Deshalb werden wir nun mit unserem Gesetz eine durchschnittliche Vergütungserhöhung um 12,7 Prozent herbeiführen.

Allen Betreuerinnen und Betreuern bestätige ich aber ausdrücklich: Ihre Kritik ist angekommen. Auch wir wissen, dass es einer umfassenden Strukturreform bedarf, die den Beruf langfristig attraktiv hält. Darum seien Sie gewiss: Dies ist nicht das Ende eines Reformprozesses, sondern kann erst der Anfang sein.

In einem dann folgenden Reformprozess werden wir über all die Punkte sprechen, die auch an uns herangetragen wurden:

Wir werden über die Höhe der Vergütung sprechen, über eine Dynamisierung, über den Heimbegriff, über das Kriterium der Betreuungsdauer, über die Sonderpauschalen, über die Kosten für Sprach -und Gebärdendolmetscher und die Dauerfestsetzung.

Mit diesem Gesetzentwurf regeln wir auch die Rechtsanwaltsvergütung. Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte erst nach langem Ringen im Jahr 2021.

Die Folgen sind gravierend:

Erstens. Berufsanfängerinnen und -anfänger entscheiden sich zunehmend gegen den Anwaltsberuf, weil die wirtschaftliche Perspektive unattraktiv ist, es droht daher ein gravierender Fachkräftemangel.

Zweitens. Bürgerinnen und Bürger finden immer schwerer eine Rechtsvertretung.

Besonders besorgniserregend ist die Situation im Bereich der Pflichtverteidigung und der Beratungshilfe, also gerade bei denen, die eine rechtliche Vertretung nicht aus eigenen Mitteln bezahlen können, und den Rechtssuchenden aus dem ländlichen Raum.

Unsere Anwaltschaft ist erster Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger, die Rechtsberatung suchen. Sie sind das Eingangstor zu unserer Justiz und damit zu unserem Rechtsstaat. Es ist wichtig, dass die Anwaltschaft in der Fläche erhalten bleibt und die Wege für die Menschen zu ihnen nicht zu weit sind.

Lassen Sie uns heute dieses Gesetz gemeinsam beschließen. Lassen Sie uns dann gemeinsam mit den Ländern dafür sorgen, dass dieses Gesetz trotz des Endes der Legislaturperiode noch den Bundesrat passiert – für eine Stabilisierung der Betreuungslandschaft und einen starken Rechtsstaat!

Quelle: Plenarprotokoll 20/211 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.