Nach dem Kabinettsbeschluss liegt die weitere Entscheidung über dieses Gesetzgebungsverfahren in den Händen dieses Hohen Hauses. Was hier
entschieden wird, wird am Ende umgesetzt.
Quelle: Plenarprotokoll 20/102 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.