Bereits seit dem Ende der letzten Legislaturperiode liegen uns die Ergebnisse des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ vor, in dem Bund, Länder und Kommunen gemeinsam den klaren Auftrag an die Bundesregierung formulieren, eine bundesgesetzliche Regelung zur Finanzierung der Frauenhäuser zu schaffen. Die Ampel hat es in den letzten drei Jahren nicht fertiggebracht, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Gemeinsam haben Sie nicht die Kraft und den Willen gehabt, trotz der dringenden Notwendigkeit, für dieses Vorhaben die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.
Am 6. Dezember 2024, nach dem Bruch der Ampel, kam dann kurzfristig doch die erste Lesung hier im Plenum. Ich habe Ihnen damals gesagt: Wenn Sie, Frau Ministerin, endlich bereit sind, transparent zu arbeiten, dann versuchen wir, dann versuche ich alles, damit das Gesetz kommt. Noch am vergangenen Donnerstag, als der Deutsche Frauenrat und UN Women Deutschland uns im Konrad-Adenauer-Haus über 100 000 Unterschriften übergeben haben, habe ich Ihnen versichert: Wir versuchen es wirklich.
Ich danke auch Ulle Schauws und Ariane Fäscher sowie den anderen Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen, dass sie von der Totalverweigerung des Bundesfamilienministeriums und der Bundesfamilienministerin zu all unseren Punkten abgerückt sind. Mittwochmorgen – vorgestern um 8.55 Uhr – stand unsere Einigung. Der Rechtsanspruch für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr auf Schutz und fachliche Beratung kommt, und es kommt die Regelfinanzierung für die Frauenhausplätze – endlich!
Das ist ein Meilenstein für den Schutz von Frauen vor Gewalt, für den so viele so lange gekämpft haben. Vielen Dank für euer Engagement! Es ist alles andere als selbstverständlich, dass wir dieses Gesetz in dieser Zeit als Opposition möglich machen. Mit 2,6 Milliarden Euro ist es erheblich haushaltsrelevant, und entgegen der in diesen Tagen so hoch gehaltenen Absprache hat die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf nicht mit uns besprochen, ehe sie ihn eingebracht hat.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle unserem Haushälter Christian Haase danken und vor allem unserem Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz. Wir stimmen zu, weil er dieses Gesetz unbedingt wollte. Ich bin persönlich unendlich froh, erleichtert und stolz, dass uns das hier gemeinsam gelungen ist. Jetzt wird es sich zeigen, Frau Ministerin Paus, was Ihre Zusage – die Länder sind an Bord – wirklich wert ist und ob Sie Ihre Arbeit tatsächlich gemacht haben.
Beim Gewalthilfegesetz geht es um den Schutz und die Beratung von gewaltbetroffenen Frauen. Wenn wir die zunehmende Gewalt gegen Frauen in unserer Gesellschaft wirksam bekämpfen wollen, braucht es aber mehr. Deshalb haben wir einen umfassenden Antrag vorgelegt, den wir hier im Plenum bereits diskutiert haben.
Für uns als Union ist klar: Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz von der Präventionsarbeit bis zu den Strafverschärfungen. Wir brauchen endlich Regelungen zur Bekämpfung der digitalen Gewalt und eine Neuregelung des Sorge- und Umgangsrechts, um Nachtrennungsgewalt wirksam zu verhindern. Wir brauchen verpflichtende Antiaggressionstrainings, die elektronische Fußfessel und Strafverschärfungen.
Unsere Kollegen der AG Recht haben bereits im Juli einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, um ein neues Mordmerkmal „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ oder kriminelle Vergehen mittels eines Messers oder einer Waffe als Verbrechen zu ahnden. SPD und Bündnis 90/ Die Grünen waren leider nicht bereit, dies mit uns zu erreichen. Dies muss in der nächsten Legislaturperiode unbedingt kommen. Für heute freue ich mich über das Gewalthilfegesetz.
Quelle: Plenarprotokoll 20/211 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.