Diese Infektionslage macht es für mich dringend notwendig, Infektionsschutzmaßnahmen weiterzuführen. Ohne gesetzgeberisches Handeln wären die bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen zum 20. März 2022 automatisch ausgelaufen. Es wäre aus meiner Sicht notwendig gewesen, diese Maßnahmen zu verlängern, um die Kontinuität in der Pandemiebekämpfung sicherzustellen. Über ein solches Vorgehen konnte jedoch kein Einvernehmen erzielt werden. Das bedaure ich.
Der Expertinnen- und Expertenrat der Bundesregierung hat in seiner 8. Stellungnahme mit Nachdruck für gesetzliche Rahmenbedingungen plädiert, die auch weiterhin ad hoc verfügbare Instrumente des Infektionsschutzes bereitstellen, um in den Ländern unverzüglich Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können. Die Sachverständigen der öffentlichen Anhörung vom 14. März 2022 zum vorliegenden Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag haben davor gewarnt, die aktuelle Dynamik des Pandemiegeschehens auf die leichte Schulter zu nehmen. Die deutliche Mehrzahl hat sich dafür ausgesprochen, die bestehenden Möglichkeiten für die Länder, Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen, nicht einzuschränken. Insbesondere wurde auf die Bedeutung der Maskenpflicht (zum Beispiel in Innenräumen, wie dem Einzelhandel oder Schulen) und von Hygienekonzepten verwiesen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen hat das Masketragen eine hohe Wirksamkeit und stellt nur einen geringen Eingriff in die individuelle Freiheit dar. Diesen Erkenntnissen hätten wir als SPD-Bundestagsfraktion gern vollumfänglich im Infektionsschutzgesetz Rechnung getragen.
Innerhalb der Koalition konnten wir uns mit dem vorliegenden Gesetzentwurf lediglich auf ein Mindestmaß an Basismaßnahmen verständigen. Dieser Kompromiss war notwendig, weil sonst die bestehende gesetzliche Grundlage für alle bisherigen Infektionsschutzmaßnahmen ersatzlos ausgelaufen wäre. Somit hätten die Länder überhaupt keine Maßnahmen mehr im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung der Covid‑19-Pandemie zur Verfügung. Das hätte gravierende Folgewirkungen für die öffentliche Gesundheit unseres Landes. Sollte die Infektionslage sich weiter verschlimmern, setze ich mich dafür ein und vertraue darauf, dass der Deutsche Bundestag schnell über eine erneute Novelle des Infektionsschutzgesetzes beraten wird.
Aus diesem Grund stimme ich dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf zu, weil nur so zumindest ein Mindestmaß an Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung erhalten werden kann. Gleichzeitig möchte ich klarstellen, dass ich das Nichtverlängern der bisherigen Maßnahmen für einen Fehler halte. Als Abgeordneter des Deutschen Bundestages möchte ich den Menschen, nach sorgfältiger und gewissenhafter Abwägung, meine Zustimmung zur allgemeinen Impfpflicht erklären. Dass ich mich nun gezwungen fühle, diesem unzureichenden Kompromiss zum Infektionsschutzgesetz zuzustimmen, macht etwas mit mir, weil ich den Eindruck habe, nicht konsequent sein zu können, in dem, was jetzt an Maßnahmen notwendig ist – und so eben auch nicht konsequent darin sein kann, den Menschen meine Entscheidungen zur wirksamen Pandemiebekämpfung als Abgeordneter zu erklären. Das bedaure ich sehr.
Quelle: Plenarprotokoll 20/22 (PDF) ↗ · Zwischenrufe und Beifall sind im Text nicht enthalten.